Energieausweis
Die hohe Heizkostenabrechnung ärgert alljährlich Mieter und Besitzer von Wohnimmobilien gleichermaßen.
Deshalb schauen potentielle Mieter und auch Kaufinteressenten vor dem Immobilienkauf mehr und mehr auf den energetischen Zustand des Gebäudes. Die Sensibilität für dieses Thema soll verstärkt werden.- Dies ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Der Energieausweis soll dabei helfen, Transparenz bei der energetischen Beurteilung der Immobilie zu erlangen.
Geregelt sind die Grundlagen zum Energieausweis, die Ausstellung und Verwendung in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Demnach gibt es zwei Typen von Energieausweisen - den Verbrauchsausweis
und den Bedarfsausweis.
Inwieweit die gewünschte Transparenz mit den beiden Energieausweistypen (entweder Ermittlung des durchschnittlichen Verbrauchs unter normierten Bedingungen oder auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs) tatsächlich objektiv bei den Marktteilnehmern erreicht werden kann, ist fraglich, da die Aussagekraft entweder vom Nutzerverhalten abhängig oder auch für einen Laien fachlich kaum nachvollziehbar ist.
Fakt ist aber, dass z. B. bei Verkauf, Neuvermietung und Leasing von bestehenden Wohngebäuden/Wohnungen Energieausweise vorgelegt werden müssen. Sonst könnten empfindliche Strafen bis zu 15.000 € drohen.
Welcher Energieausweis ist besser?
Der Bedarfsausweis
ist teurer als der Verbrauchsausweis, zeigt im Gegensatz zu diesem aber energetische Schwachstellen im Gebäude auf und besitzt durch Vorschläge zu Modernisierungsmaßnahmen eine höhere Relevanz für die Praxis. Er gibt eine objektivere Einschätzung zur energetischen Qualität der Immobilie und ist unabhängig von den Heizgewohnheiten der Bewohner. Zudem ist der Bedarfsausweis in vielen Fällen verpflichtend. Hierzu berate ich Sie gern.
Der Verbrauchsausweis
ist preisgünstiger, weil er schneller ausgestellt werden kann. Allerdings hat er den Nachteil, dass der ermittelte Verbrauchswert vom Verhalten des Nutzers abhängig ist.