Was bedeutet Zugewinngemeinschaft aus dem ehelichen Güterrecht?
Es handelt sich hierbei um den gesetzlichen Güterstand in der Bundesrepublik Deutschland, in dem Ehegatten leben, wenn sie durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart haben. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten werden- sondern es wird der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet. (Grundlage Bürgerliches Gesetzbuch -BGB)