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Gemäß DIN EN/ISO IEC 17024 zertifizierte SV

Das Zeichen für höchste Qualifikation auf dem Gebiet der Immobilienbewertung in Deutschland:

Zertifiziert durch akkreditierte Zertifizierungsstelle 
Die Zertifizierung für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert WG nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein Personenzertifizierungsverfahrenüberwacht durch die deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS.


In der Bundesrepublik Deutschland ist die "öffentliche Bestellung" durch die Industrie- und Handelskammer oder Architektenkammer der bisher traditionell bekannte Qualifizierungsnachweis auf dem Gebiet der Immobilienbewertung. Die Personenzertifizierung nach ISO 17024 ist heute die einzige gleichwertige Art der Anerkennung für Sachverständige. Ähnlich ist dies bei der Ausbildung vom deutschen Diplomingenieur zum international anerkannten Bachelor- und Masterstudiengang.

In einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, einen der öffentlichen Bestellung vergleichbaren Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15). Auch das OLG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11 bereits entsprechend.

Nur die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten und öffentlich bestellten Sachverständigen dürfen einen Rundstempel führen.

Durch die europäischen Qualitätssicherungsnormen werden im Sachverständigenwesen neue Maßstäbe gesetzt, die durch die "öffentliche Bestellung" nicht mehr allein abgedeckt werden können. Durch die Zertifizierung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 wird dem Sachverständigen bescheinigt, dass er auf einem ganz konkreten Sachgebiet persönlich ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz besitzt.

Der zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterliegt der ständigen Qualitätsüberwachung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle und muss seine regelmäßige Weiterbildung dokumentieren. Zudem muss er nach 5 Jahren seinen aktuellen Wissensstand durch eine Rezertifizierungsprüfung erneut nachweisen.
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